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Kostenumlage

Zur Deckung der Kosten für Organisation, Kommunikation, Administration und Aufwendungen des Netzwerkes gibt es eine Kostenumlage pro Jahr


Gültig ab 01.01.2023

Studenten | Auszubildende

ohne vertragliche Bindung

0€

Verwender

aus Gastronomiebetrieben (wie z.B. Köche, F&B-, Verpflegungsmanager, Inhaber, Betriebsleiter)

Selbstständige Einzelhändler (LEH 1 - 3 Märkte)

Vertriebsmanager | Handelsvertreter

ohne vertragliche Bindung

150 €

Food & Beverages

Produzenten | Hersteller F&B | Manufakturen

Systemer-Gastronomie | Caterer | Hotelketten & Co

Selbstständige Einzelhändler (LEH 3 - 15 Märkte) | Handelsagenturen

700 €

Vorlieferanten Industrie

Ausstatter Technik und Ausstattung

Verbände | Dienstleister | Berater | Consultant | Vermarktungsorganisationen

Handel (Foodservice und LEH)

1.400 €

Eine Anpassung der Kostenbeteiligung zum Jahreswechsel von 2022 auf 2023 war aufgrund aktuellen Lage nicht zu vermeiden.

Teilnahmebedingungen:

Die Kostenbeteiligung wird für ein Jahr (12 Monate) in Rechnung gestellt (zzgl. MwSt.). Nach Eingang der Anmeldung erhalten Sie die Rechnung. Es entsteht keine bindende Mitgliedschaft für Studenten und Verwender, diese entscheiden von Jahr zu Jahr mit dem Bezahlen der zugesandten Rechnung über eine weitere Teilnahme. Wenn wir Sie als neuen ErfaFoodService-Teilnehmer (Food&Beverages o. Vorlieferant) im ErfaFoodService-Journal, über die Social-Media Aktivitäten der ErfaFoodService und anderer Aktionen vorstellen, verpflichten Sie sich zu einer Teilnahme von mindestens zwei Jahren. Die Teilnahme können Sie mit einer Kündigungsfrist von 6 Monaten vor dem Ablauf der Teilnahme schriftlich kündigen.

Als Teilnehmer des Netzwerkes können Sie als Unternehmen oder Person an Veranstaltungen kostenfrei oder zu Sonderkonditionen, je nach Art der Veranstaltung teilnehmen und die aktuell angebotenen Dienste und Leistungen nutzen.

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