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Kostenumlage

Zur Deckung der Kosten für Organisation, Kommunikation, Administration und Aufwendungen des Netzwerkes gibt es eine Kostenumlage pro Jahr


Gültig ab 01.01.2024

Studenten | Auszubildende  

ohne vertragliche Bindung

0€

Verwender 

aus Gastronomiebetrieben (wie z.B. Köche, F&B-, Verpflegungsmanager, Inhaber, Betriebsleiter)

Selbstständige Einzelhändler  (LEH 1 - 3 Märkte)

Vertriebsmanager | Handelsvertreter 

ohne vertragliche Bindung

170 €

Food & Beverages 

Produzenten | Hersteller F&B | Manufakturen

Systemer-Gastronomie | Caterer | Hotelketten & Co

Selbstständige Einzelhändler (LEH 3 - 15 Märkte) | Handelsagenturen 

800 €

Vorlieferanten Industrie 

Ausstatter Technik und Ausstattung 

Verbände | Dienstleister | Berater | Consultant | Vermarktungsorganisationen

Handel (Foodservice und LEH)      

1.600 €

Eine Anpassung der Kostenbeteiligung zum Jahreswechsel von 2023 auf 2024 war aufgrund aktuellen Lage (Kostensteigerung und Inflation) nicht zu vermeiden. 

Teilnahmebedingungen:

Die Kostenbeteiligung (zzgl. MwSt) gilt jeweils für ein Jahr (12 Monate). Nach Eingang der Anmeldung erhalten Sie die Rechnung. Es entsteht keine bindende Mitgliedschaft für Studenten und Verwender, diese  entscheiden von Jahr zu Jahr mit dem Bezahlen der zugesandten Rechnung über eine weitere Teilnahme. Wenn wir Sie als neuen ErfaFoodService-Teilnehmer (Food & Beverages ... o. Vorlieferant …) im Erfa-Journal, über die Social-Media Aktivitäten der ErfaFoodService und anderen Aktionen vorstellen, verpflichten Sie sich zu einer Teilnahme von mindestens zwei Jahren, welche sich automatisch um 12 Monate verlängert, wenn nicht mit einer Kündigungsfrist von 6 Monaten, vor Ablauf, gekündigt wird. 

Als Teilnehmer des Netzwerkes können Sie als Unternehmen oder Person an Veranstaltungen kostenfrei oder zu Sonderkonditionen, je nach Art der Veranstaltung teilnehmen und die aktuell angebotenen Dienste und Leistungen nutzen.

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