Pfiffige Umsetzung in der Krise
Kirmes to go - in Iserlohn ja in Gütersloh nein
Eröffnung Zoos und Wildparks?
Unterschiedliches Vorgehen in den Ländern!Lesen Sie auch dazu den Beitrag von Bernhard Niesert - Zwangsschließung
Mengen- und Preiseffekte im Vergleich
(BZfE) – Die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Lebensmittelpreise hat Dr. Hans-Christoph Behr von der Agrarmarkt Informations-Gesellschaft (AMI) in einem Webinar Ende März analysiert. Bislang hat es zwei „Hamsterzeiträume“ gegeben.
Foodmaker / Lieven Vanlommel
geht auch ohne Ostern
Wenn Sie guten Beispiele haben / sehen / empfehlen können - die Kollegen Mut machen - veröffentlichen wir diese gerne.
Inhaltsübersicht
in diesem Sinne bündeln wir die aktuellen Informationen zum Thema Corona für Sie - die Teilnehmer der ErfaFreiezeitParks und der ErfaFoodService.
Wenn Sie Fragen haben, versuchen wir schnell die Antworten von den Experten der Branche zu bekommen, denen wir vertrauen und stellen diese für Sie alle ein.
Ihre Fragen einreichen über: Link Fragestellung
-die wir für Sie zusammengetragen haben
Melden Sie uns im Sinne aller - wenn wir aktuelles, neues, wissenswertes - vor allem das, was nicht in allen Medien erscheint - aufnehmen sollen.
info@erfa-foodservice.de | +49 172 9101655
Armin Wenge hat uns die ersten Ausarbeitungen für NRW zur Verfügung gestellt
Was Arbeitgeber jetzt wissen sollten! Hat für die Erfa Rechtsanwalt Gerhard Stelzer von PETERS Rechtsanwälte zusammengestellt.
Erfa Teilnehmern stellen wir die Präsentation gerne zur Verfügung.
info@erfa-foodserivice.de
Weitere Check-Listen stellen wir zeitnah für Sie ein.
Erfa-Teilnehmer DHA engagiert sich
Prävention und Maßnahmen für die Lebensmittelbranche, wurde uns vom Behrs Verlag zur Verfügung gestellt.
Ab sofort starten die Gastronomien von
- Enchilada Münster
- Kneisterei.ms
- Aposto Münster
- Besitos Münster
- Lux - Barkultur und Grillkunst
- Früh bis spät Bar/Restaurant
gemeinschaftlich das Online-Bestellportal HUNGRIG.ms
vom Erfa-Teilnehmer Flowtify
Küche vs. Coronavirus - Wie sieht Ihr Notfallkonzept aus?
vom 08. März 2020
Generell ist der deutsche Arbeitsmarkt in guter Verfassung. Dennoch ist derzeit nicht absehbar, in welchem Ausmaß der Corona-Virus Unternehmen treffen wird und welche Auswirkungen das auf den Arbeitsmarkt haben wird. Durch die Corona-Krise soll möglichst kein Unternehmen in Insolvenz geraten und keine Arbeitsplatz verloren gehen.
Die bewährten Förderinstrumente bleiben natürlich weiterhin zur Verfügung. Um Arbeitsplätze erhalten und Arbeitnehmern und Arbeitgebern Planungssicherheit geben, wurde das Kurzarbeitergeld verbessert.
Bis Ende 2021 werden Verordnungsermächtigungen eingeführt, mit der die Bundesregierung den Bezug von Kurzarbeitergeld erleichtert:
Notwendige Anzahl der vom Arbeitsausfall betroffenen, um Antrag stellen zu dürfen, auf 10 %
Verzicht auf den Aufbau negativer Arbeitszeitsalden
Kurzarbeitergeldbezug auch für Leiharbeiter
Bundesagentur für Arbeit erstattet Sozialversicherungsbeiträge vollständig
> Zur Veröffentlichung der CDU
Ergänzend wird die Bundesregierung Vorschläge für Liquiditätshilfen für besonders betroffene Unternehmen erarbeiten. In Kürze folgt das Gespräch mit den Spitzenverbänden der Deutschen Wirtschaft und den Gewerkschaften.
-die wir für Sie zusammengetragen haben
Eine Übersicht über die aktuellen Hilfen, Anträge und Voraussetzungen sind auf den entsprechenden Websiten der Länder zu finden. Es ist davon auszugehen, dass in den kommenden Tagen weitere Maßnahmen vorgestellt werden.
Im Folgenden haben wir einige Direktlinks für Sie gesammelt. Sollten weitere hinzukommen, werden wir sie an dieser Stelle ergänzen – sofern wir selbst die Information erhalten. Folgende Förderungen stehen Ihnen momentan zur Verfügung:
Wenn wir Ihre Webseite / öffentliche Dokumente / weitere Informationen eingestellt haben und Sie damit nicht einverstanden sind, melden Sie sich, wir nehmen dies direkt wieder raus. Uns geht es aktuell darum die Kollegen zeitnah zu informieren.
Die Angabe der Quellen finden Sie über die Verlinkung.
+49 2628 988450
Sechste Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz / Hygiene- und Schutzmaßnahmen
Einzelhandel
Betriebsgastronomie
Gastro & Cafés